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   BVerfG, 13.04.2016 - 1 BvR 591/16   

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https://dejure.org/2016,69133
BVerfG, 13.04.2016 - 1 BvR 591/16 (https://dejure.org/2016,69133)
BVerfG, Entscheidung vom 13.04.2016 - 1 BvR 591/16 (https://dejure.org/2016,69133)
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 2016 - 1 BvR 591/16 (https://dejure.org/2016,69133)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2023 - L 4 KR 549/22

    Corona-Testzentrum: Keine Abschläge bei falschen Abrechnungen

    So ist etwa im Bereich des Abrechnungsrechts von Apotheken-Leistungen (mit mehr als 500 Mio abgerechneten Rezepten/per anno) bei Verstößen gegen Abrechnungsvorschriften eine Reduzierung des vom Leistungserbringer (Apotheker) geltend gemachten Abrechnungsbetrages auf Null recht- und verfassungsmäßig und eine Verletzung des Grundrechts des Leistungserbringers aus Art. 12 GG nicht gegeben (sog. Retaxation auf Null; siehe etwa: BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 KR 23/15 R; die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG 1. Senat 2. Kammer vom 13.4.2016 - 1 BvR 591/16).
  • LSG Hessen, 26.01.2017 - L 8 KR 331/14

    In Apotheke hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln zur

    Die gegen dieses Urteil erhobene Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 13. April 2016, Az. 1 BvR 591/16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 333/13

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers - Retaxierung -

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Entscheidung nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 13. April 2016, 1 BvR 591/16).
  • VG Weimar, 07.08.2023 - 8 E 213/23

    Coronateststelle; unplausibel hohe Zahl durchgeführter Testungen; Aussetzung der

    So ist etwa im Bereich des Abrechnungsrechts von Apotheken-Leistungen (mit mehr als 500 Mio abgerechneten Rezepten/per anno) bei Verstößen gegen Abrechnungsvorschriften eine Reduzierung des vom Leistungserbringer (Apotheker) geltend gemachten Abrechnungsbetrages auf Null recht- und verfassungsmäßig und eine Verletzung des Grundrechts des Leistungserbringers aus Art. 12 GG nicht gegeben (sog. Retaxation auf Null; siehe etwa: BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 KR 23/15 R; die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG 1. Senat 2. Kammer vom 13.4.2016 - 1 BvR 591/16).".
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